Mit EasyPASS und EasyPASS-RTP können Sie Ihre Grenzkontrollen am Flughafen bequem selbst erledigen. Hierzu scannen Sie Ihren elektronischen Reisepass (ePass), werfen einen kurzen Blick in die Kamera - und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert. Sie finden EasyPASS Kontrollstellen im Terminal 1, im Terminal 2 und im Terminal 2-Satelliten.
EasyPASS
Für EasyPASS berechtigt sind Personen ab dem 12. Lebensjahr mit einer Staatsangehörigkeit
- aus der Europäischen Union (EU)
- aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
- aus der Schweiz
- Drittstaatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel
EasyPASS ist ohne vorherige Registrierung bei der Ein- und Ausreise in und aus dem Schengenraum nutzbar.
Drittstaatsangehörige, die in die EU ein- und ausreisen, werden sowohl bei ihrer Ankunft als auch bei der Ausreise durch Passscans, Gesichtserkennung und Abnahme von Fingerabdrücken digital in einer zentralen europäischen Datenbank registriert.
Eine Nutzung der EasyPASS-Spuren ist für Drittstaatsangehörige ohne deutschen Aufenthaltstitel nicht möglich. Bitte folgen Sie den Beschilderungen im Terminal.
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EasyPASS-RTP für Staatsangehörige aus Drittstaaten
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten (z.B. USA, Vereinigtes Königreich oder Südkorea) steht das System EasyPASS-RTP zur Verfügung, sofern eine Gegenseitigkeitserklärung zur Nutzung automatisierter Grenzkontrollverfahren mit dem Drittstaat besteht. Für EasyPASS-RTP ist eine Registrierung notwendig.
Bitte registrieren Sie sich für EasyPASS-RTP am Servicepoint der Bundespolizei. Bereits registrierte EasyPASS RTP-Nutzer bitten wir, sich unter folgenden Link über die Neuerungen im EasyPASS-RTP Programm zu informieren:




