Die beiden bislang für den Flughafen München durchgeführten Schallschutzprogramme beruhen auf dem Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen München vom 08.07.1979 in der Fassung des 47. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 28.02.1995 sowie auf der Änderung der Nachtflugregelung vom 23.03.2001.
Die Flughafen München GmbH hat im Rahmen dieser Schallschutzprogramme umfangreiche Schallschutzmaßnahmen für die Betroffenen in der Flughafenregion ergriffen, damit im Inneren der Räume und bei geschlossenen Fenstern in der Regel keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten. So wurden rund 4.300 Gebäude / Wohnungen mit Schallschutz, d.h. Schallschutzfenstern und Belüftungseinrichtungen ausgestattet sowie Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs entschädigt.
Die Flughafen München GmbH hat daher in der Vergangenheit bereits rund 62 Millionen Euro in Schallschutzmaßnahmen investiert. Die Schallschutzprogramme sind inzwischen abgeschlossen.
Zudem soll ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für den Flughafen München festgesetzt werden. Daraus ergeben sich gegebenenfalls neue Ansprüche, u. a. auf passive Schallschutzmaßnahmen. Der Lärmschutzbereich bildet die Grundlage dafür, potenzielle Ansprüche auf passiven Schallschutz klar und verlässlich einordnen zu können. Ziel ist es, betroffenen Kommunen und Anwohnern eine transparente Orientierung zu geben. Die Ermittlung und Festlegung des Lärmschutzbereichs mit seinen drei Schutzzonen erfolgt durch Verordnung der Bayerischen Staatsregierung auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und einheitlicher fachlicher Berechnungsvorschriften und Kriterien.
Die Mitglieder der Fluglärmkommission wurden auf einer eigenen Veranstaltung im Mai 2026 über den aktuellen Stand der Festsetzung informiert und es wurde ihnen Gelegenheit gegeben, die zugrunde gelegten Unterlagen zu erörtern. Die Einbindung der Fluglärmkommission trägt dazu bei, unterschiedliche Perspektiven frühzeitig aufzunehmen und eine umfassende Informationsgrundlage für die betroffenen Kommunen zu schaffen. Grundlage für die Ermittlung des Lärmschutzbereichs ist insbesondere die Dokumentation der Erstellung eines Datenerfassungssystems (DES) und die Verkehrsprognose für den Luftverkehr am Flughafen München im Jahr 2033 zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs.
Zur Information und Transparenz finden Sie nachfolgend:
- die Präsentation der FMG aus der Informationsveranstaltung am 19. Mai 2026
- die Dokumentation der Erstellung eines Datenerfassungssystems
- die Verkehrsprognose für den Luftverkehr am Flughafen München im Jahr 2033 zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs

