Ausgleichsflächen

Unvermeidbare Eingriffe ausgleichen

Bei Bauprojekten lassen sich negative Auswirkungen auf Landschaft und Natur manchmal nicht vermeiden. Mit seinen Ausgleichs- und Ersatzflächen stellt der Flughafen München sicher, dass diese unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig kompensiert oder ersetzt werden. Übergeordnetes Ziel aller Naturschutz-Maßnahmen ist es, die ökologische Vielfalt zu steigern sowie die im Naturraum besonders gefährdeten Lebensräume mit hoher Artenvielfalt wiederherzustellen beziehungsweise zu optimieren.

Lebensräume schaffen und Arten schützen

Besonderes Augenmerk haben die Naturschutz-Experten der FMG auf gefährdete oder geschützte Lebensräume und Arten. In enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden und unter Berücksichtigung der geltenden Auflagen sorgt die FMG dafür, dass mit den Ausgleichsmaßnahmen die Lebensräume von Flora und Fauna langfristig erhalten und gesichert werden. So sind die Ausgleichsflächen ideale Nischen für gefährdete Arten wie beispielsweise den Kiebitz, den Wiesenknopf-Ameisenbläuling und der Sumpfgladiole.

Schon bei der Planung von Bauprojekten werden in naturschutzfachlichen Gutachten und im "Landschaftspflegerischen Begleitplan" festgelegt, welche Fläche als Ausgleich wo und wie anzulegen und zu gestalten ist.

Hierbei werden die Belange des Europäischen Vogelschutzgebietes „Nördliches Erdinger Moos“ und anderer Schutzgebiete geprüft und hinsichtlich ihrer Artenausstattung bewertet und die bestehenden Flächen auf geschützte Arten untersucht. Die Ergebnisse fließen dann in die Maßnahmenplanung für die Ausgleichs- und Ersatzflächen ein. Dabei wird sichergestellt, dass der Zusammenhang der Schutzgebiete, das sogenannte kohärente Netz Natura 2000, gewährleistet und eine Beeinträchtigung geschützter Tier- und Pflanzenarten ausgeschlossen ist. Die Ausgleichsflächen fungieren dabei oftmals als eine Art Trittsteine.

Diese Kompensationsmaßnahmen werden in der Baugenehmigung verankert.

Nach der Gestaltung ist die kontinuierliche Pflege und Kontrolle der Bestandsflächen ebenfalls eine wichtige Aufgabe. In einem Pflege- und Entwicklungsplan ist genau festgelegt, wie und wann zum Beispiel Wiesen und Feuchtgebiete gemäht, oder in welchem Turnus Gehölz- und Gebüschränder ausgelichtet werden dürfen.

Darüber hinaus werden regelmäßig Erfolgskontrollen hinsichtlich geschützter anzusiedelnden Tier- und Pflanzenarten durchgeführt um den Maßnahmenerfolg zu dokumentieren und zu steuern.

Raritäten am Airport

  • Der Kriechende Sellerie ist eine ausdauernde Pflanze, die Land- und Wasserformen ausbildet. Die Wasserform besiedelt nährstoffarme bis (mäßig) nährstoffreiche, sandig-kiesige bis schlammige Standorte naturnaher Bächen, Gräben, Quellmooren sowie an Grabenrändern, Bach- und See-Ufern (nach NATURA-2000-Homepage des LfU). Im Erdingermoos findet man den Apium repens im grundwassergespeisten Keckeisgrenzgraben vor. An den Gräben im Bereich der Ausgleichsflächen wird bei Pflegemaßnahmen an den Gewässern besonders auf die Art geachtet.
  • Der Idas-Bläuling (Plebejus idas; auch Ginster-Bläuling) ist eine typische Tagfalterart der Magerrasen und benötigt kiesige, vegetations- und nährstoffarme sowie voll besonnte Flächen. Seine Lebensräume in Europa sind sowohl basenreiche Magerrasen (Kalkgebiete) mit Populationen z.B. an Hornklee als auch bodensaure Magerrasen und Heiden mit Populationen an Heidekraut. Als Besonderheit ist zu erwähnen, dass die Raupen ausgeprägt myrmekophil (= an Ameisen gebunden) sind. Daher findet man um sie herum oft eine "Ameisen-Garde". Sowohl in Bayern als auch in Deutschland wird der besonders geschützte Idas-Bläuling als stark gefährdete Art auf der Roten Liste geführt.
  • Die Bunte Schwertlilie ist eine ausdauernde, krautige Pflanze, die Wuchshöhen von 12 bis 40 Zentimeter erreicht. Die Blütezeit liegt im Mai und Juni. Ihr Hauptvorkommen finden wir auf Halbtrocken- und Trockenrasen vor. Sie ist eine vom Aussterben bedrohte Art in Deutschland.
  • Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea Nausithous): Eine durch Europarecht streng geschützte Schmetterlingsart. Die Weibchen sind einfarbig dunkelbraun, die Männchen dunkelblau. Der Eiablage auf den Knospen des "Großen Wiesenknopfes" folgt eine Verpuppung und Überwinterung der Larven im Ameisenbau der Wirtsameise. © Rosenzweig
  • Die Sumpfgladiole ist eine besonders grazile Pflanze, mit auffälligen purpurfarbenen Blüten. Ihr Lebensraum ist die Feuchtwiese. Sie wird zwischen 30 und 60 cm hoch. Ihre purpurroten Blütenhüllblätter sind 3 cm groß und am Grund zu einem gebogenen Trichter verwachsen. Sie ist eine Rote Liste 2 Art. © FNL Rossa Obermeier
  • Die Vogel-Azurjungfer ist eine Kleinlibelle, die teils unerkannt in Wiesen- und Niedermoorgebieten lebt. Dort bewohnt sie besonnte Kleinbäche und Gräben mit lockerem Bewuchs aus Kleinröhrichten (vgl. Merkblatt Artenschutz 27 des LfU). Die FMG schafft im Rahmen der Umsetzung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen besonnte und locker bewachsene Gewässerufer und Extensivwiesen als neuen Lebensraum für die Vogel-Azurjungfer. Für den dauerhaften Erhalt des Vorkommens dieser Libellenart ist auch die Art der Pflege des Gewässers ein entscheidender Faktor. In detaillierten Pflegekonzepten der FMG werden die Erfordernisse für die Libelle berücksichtigt. © F. Leo / www.fokus-natur.de

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