Die Kombi-Fortbildung ist für Personen vorgeschrieben, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.1 inklusive 11.2.3.3, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben.
Die Kombi-Fortbildung ist für Personen vorgeschrieben, die eine Erstschulung gemäß Kapitel 11.2.3.1 inklusive 11.2.3.3, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998 absolviert haben.
Die Kombi-Fortbildung dient der Aufrechterhaltung der Kompetenzen (Qualifikation) als Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß Kapitel 11.2.3.1 inklusive 11.2.3.3, 11.2.3.4 und 11.2.3.5 der DVO (EU) 2015/1998.
Themen und Inhalte ergeben sich aus der Luftsicherheitsschulungsverordnung i.V.m. dem Schulungssystem des BMI in seiner aktuellen Form.
Die Fortbildung beinhaltet unter anderem folgende Themen:
Detaillierte Informationen zu den Themen und Inhalten erhalten Sie gern auf Anfrage.
Luftsicherheitskontrollpersonal, das Kontrollen von anderen Personen als Fluggästen, mitgeführten Gegenständen, Fahrzeugen sowie Waren- und Versorgungsgütern an Flughäfen durchführt.
Vor Fortbildungsbeginn muss der gültige Nachweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG in Papierform, ein amtliches Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass, kein Führerschein) sowie die Bescheinigung der Erstschulung dem Ausbilder vorgelegt werden.
Um den gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der jährlichen Fortbildungsverpflichtung am Flughafen München nachzukommen, müssen die Module 1 bis 3 innerhalb eines Kalenderjahres erfolgreich absolviert werden.
Zum Erhalt des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme ist eine schriftliche Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben.
Fortbildungsnachweis gem. § 8 i.V.m. § 31 LuftSiSchulV
Termine für Modul 1 entnehmen Sie bitte der unten stehenden Terminübersicht.
Die Termine für die Module 2 und 3 werden im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht.
Auf Anfrage