Grundsätzlich nicht. Ausnahmen bestehen für Behältnisse mit Flüssigkeiten oder ähnlichen Produkten, z. B. Zahncreme, in Packungsgrößen bis zu 100 ml (es gilt die abgedruckte Höchstfüllmenge).
Zusätzlich müssen alle einzelnen Behältnisse vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
Jeder Fluggast darf nur einen Plastikbeutel mit an Bord nehmen. Der Plastikbeutel muss an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.