Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt, bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf eine 5-Tage-Woche, einheitlich für alle Beschäftigten 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Deine Urlaubswünsche werden jeweils im Sommer des Vorjahres abgefragt, anschließend geprüft und müssen evtl. noch angepasst werden.